Gutachten Auflage K1a für Felge

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    • Gutachten Auflage K1a für Felge

      Moin Moin!

      Hab da mal ne Frage und hab das aus dem Gutachten hier reinkopiert.

      K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      Soviel zum Fachchinesisch. Hat jemand das schon an seiner Spinne gemacht und könnte mir ein Bild zukommen lassen???

      Ich habe so schmale Flaps und weiß nicht genau wo am Radlauf die genau hin sollen.

      Vielen Dank schon mal.

      Gruß aus Hamburg
    • Moin Matze,

      die sogenannten "Sonderräder" verwirren in der Tat.
      Auflagen wie die von Dir genannten (bspw. "K1a") standen in meiner Felgenzulassung (Tomason TN16-8018) auch drin.
      Bei der Abnahme und Eintragung in die Fzg.-Papiere hat das aber niemanden interessiert.
      Bördelarbeiten sind in der Regel nur erforderlich, wenn Du Felgen anbaust, die keine ausdrückliche Zulassung (z.B. "Teilegutachten") für Dein Auto besitzen, oder wenn Du bereits Änderungen am Fahrwerk ("Tieferlegung") vorgenommen hast. Das muss nun mal alles zusammenpassen, u.a. damit beim weitestmöglichen Einlenken der Vorderachse oder maximaler Ladung des Wagens nichts an der Karosse anschlagen kann.
      Der Passus "..Ausstellen der Frontschürze...abgedeckt sein..." meint genau das und ist primär eine Art Rückversicherung für den Anbieter der Rad-/ Reifen-Kombination.
      Am Besten, Du schreibst einmal, welche Felgen Du verwenden willst (Hersteller, Typ, geplante Reifenkombi, Einpressstiefe etc.) - daraus wird man in den allermeisten Fällen schon ableiten können, ob Du Dein Autochen mit metallurgischen Eingriffen traktieren musst. Sollte aber, bei freigegebenen Rädern, ganz selten der Fall sein. Notfalls schau auch noch mal bei MX-5 Zulassungen, die sind in der Regel auf den Spider 1:1 übertragbar. Dann kommst Du mit TÜV-/ Zulassungsbescheinigungs-Eintrag oder Mitführen des Teilegutachtens schon davon. Die KBA-Nummer (die ist immer in den Felgen mit eingegossen) hilft hier auch weiter: Wenn Du unter dieser eine Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug findest, ist ebenfalls alles ok und Du musst keine Änderungen vornehmen, Vorführung bei einer Prüforganisation kann aber nie schaden und kostet auch keine Millionen.

      Generell: reifenrechner.at/ hilft hier schon mal ganz prima weiter.

      Du kannst mich aber auch gern noch mal hierzu ansprechen.

      Viele Grüße aus Hannover

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