Zulassung eines "österreichischen" Fahrzeugs in D-Land

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    • Zulassung eines "österreichischen" Fahrzeugs in D-Land

      (Anmerkung: Ich weiß nicht, ob ich im Off-Topic nun richtig bin, im Zweifel bitte einfach umhängen oder löschen!)

      Ich habe da mal ein Anliegen der etwas "blöderen" Art:
      Frauchen und ich haben uns im Corona-Wahn ein zweites Spielzeug zugelegt (Bilder folgen):
      Einen Abarth 595 Pista C in rot. Super Preis für einen hübschen Zweitwagen mit EZ 05/2020 und 0 km auf der Uhr. Also nicht lange nachdenken
      Der Haken: Der Wagen kommt von einem österreichischen Händler, war dort als Tageszulassung angemeldet und wird gerade nach Deutschland "importiert", wo wir ihn in der Nähe von Regensburg bei einem deutschen Händler in ca. 2 Wochen übernehmen können.
      Heute kamen per Post die "Papiere" (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2), die deutlich anders aussehen, als in Deutschland.

      Jetzt meine eigentliche Frage:
      Was muss ich unternehmen, um bei der Zulassungsstelle nicht geteert und gefedert wieder nach Hause geschickt zu werden, um den Wagen "ummelden" zu können? Termine sind dort momentan seltener als Audienzen beim Papst zu bekommen...
      Versicherungsbestätigung etc. habe ich, COC usw. auch.
      Aber: Was sind da möglicherweise die Stolperfallen?
      Vielen Dank für entsprechende Tipps und ein schönes WE Euch allen.

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    • Update:
      Wer an Behörden im Allgemeinen herummeckert, kennt die Zulassungsstelle in Hannover nicht :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :) :) :) :) :) :)
      Jede meiner Fragen bezüglich der Zulassung des Abart 595 wurde ausführlich und freundlich beantwortet, einer Zulassung in der kommenden Woche steht nun nichts mehr im Wege und Stolperfallen gibt es auch keine (mehr).
      Kundenfreundlicher geht es wirklich nicht. Klasse! :)

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    • JD4040 schrieb:

      Das ist ja super und wie funktioniert es, auf was muss man achten?
      Auf weniger, als ich befürchtet hatte:
      Wenn das Fahrzeug an- und wieder abgemeldet wurde (im Ausland), möchte die Zulassungsstelle nicht einmal die alten Nummernschilder vorgelegt haben.
      Ansonsten soll man die
      - COC
      - SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer
      - Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
      - eVB des Versicherers
      - Kaufvertrag mit Umsatz-/ MwSt-Nachweis
      - Personalausweis
      mitbringen.
      Der Rest ist entspannt :)
      Ich persönlich liebe ja Europa und die Europäische Einheit :)

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